Was Sie über unsere Honorare
wissen sollten
Der Schuldner ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme aufgrund seines Zahlungsverzuges auszugleichen. Bei erfolgreicher Forderungsbeitreibung entstehen für Sie keine Kosten. Falls die Forderung nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir nur die vereinbarten Kosten:
| Bei Forderungen bis | 1.000,00 € : | 50,00 € netto |
| Bei Forderungen bis | 5.000,00 € : | 100,00 € netto |
| Bei Forderungen über | 5.000,00 € : | 150,00 € netto |
(Zzgl. Auslagen wie Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Ermittlungskosten etc.)
Darüber hinaus akzeptieren wir im gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren neben der Pauschale die Annahme des Erstattungsanspruches gegen den Schuldner an Erfüllung statt. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, berechnen wir die gesetzlichen Gebühren.
Wir berechnen keine Erfolgsprovision.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie uns beauftragen können …
KONTAKT:
Haagstraße 14
47441 Moers
Telefon (0 28 41) 88 173-0
Telefax (0 28 41) 88 173-29
E-Mail: inkasso@peberes.de
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und 14.00 - 17.00 Uhr,
Fr 8.00 - 13.00 Uhr
